Home » Anlagemünzen » Goldmünzen » Britannia Goldmünze

Britannia Goldmünze

Foto der Vorderseite einer Britannia GoldmünzeBritannia Gold Vorderseite
Foto der Rückseite einer Britannia GoldmünzeBritannia Gold Rückseite

Die Britannia Gold ist die erste europäische Anlagemünze in Gold. Sie verfügt über einen Goldgehalt von 22 Karat, was einer Feinheit von 916,6 ‰ entspricht. Damit hat diese Münze den gleichen Goldgehalt und die rötlicher Färbung wie der ebenfalls englische Sovereign und der südafrikanische Krügerrand. Produziert wird die Britannia Gold im Vereinigten Königreich seit dem Jahre 1987. Der Name dieser Münze stammt aus dem römischen. Dabei stellt Britannia den weiblichen Namen für die britischen Inseln dar. Die Erstauflage betrug 150.367 Unzen in Münzen unterschiedlicher Gewichte.

NennwertMünzgewichtFeingoldMaterialpreis*AbmessungFeinheit
100 GBP,
1 Unze
34.05 g31.103 g2.537,24 €
(2.668,85 $)
Ø 32,69 mm
x 2,75 mm
916,6 ‰
22 Karat
50 GBP,
1/2 Unze
17.03 g15.55 g1.268,50 €
(1.334,30 $)
Ø 27,00 mm
x 2,24 mm
916,6 ‰
22 Karat
25 GBP,
1/4 Unze
8.51 g7.78 g634,66 €
(667,58 $)
Ø 22,00 mm
x 1,52 mm
916,6 ‰
22 Karat
10 GBP,
1/10 Unze
3.41 g3.11 g253,70 €
(266,86 $)
Ø 16,50 mm
x 1,19 mm
916,6 ‰
22 Karat

Die Vorderseite der Britannia-Goldmünze zeigt eine bildliche Darstellung der zuvor beschriebenen Britannia. Zwischen den Jahren 1987 bis 1996 hat sich dieses Motiv nicht verändert. 1997 wurde anlässlich der zehnjärigen Prägung dieser Münze ein neues Motiv gewählt, welches von Philip Nathan entwickelt wurde. Zwischen den Jahren 2001 und 2007 wurde in den ungeraden Jahren (2001, 2003, 2005 und 2007) die Vorderseite von Sondermotiven geziert. Bis heute werden in unregelmäßigen Abständen Sonderauflagen geprägt. Trotz der immer wieder wechselnden Motive auf der Vorderseite, ist das Motiv auf der Rückseite Münze durchgehend gleich geblieben. Rückseitig wird die englische Königin Elisabeth II abgebildet. Das Abbild der Königin wird dabei lediglich in gewissen Abständen ihrem Aussehen angepasst. Darüber hinaus kann der Besitzer auf dieser Seite der Münze den Nennwert der Goldmünze ablesen.

Der Herausgeber der Britannia Gold Münze ist die British Royal Mint, die königliche Münzprägeanstalt des vereinigten Königreiches. Die Royal Mint gibt keine jährlichen Prägezahlen heraus, sondern produziert die Britannia Gold Münze vielmehr in unregelmäßigen Abständen. Hierdurch variieren die jährlichen Prägemengen voneinander. Jedoch sind die Auflagen im Laufe der Zeit zurückgegangen und die Mengen vom ersten Prägejahr nicht wieder erreicht.

Die Britannia Goldmünzen wurde seit Beginn der Prägung in unterschiedlichen Größen produziert. Je nach Gewicht, variieren auch die Nennwerte der Münzen voneinander. Die Britannia Gold gibt es heute in den Größen 1 Unze, ½ Unze, ¼ Unze und 1/10 Unze.

Wie jede andere offizielle geprägte Münze hat auch die Britannia Gold Münze einen Nennwert, dieser gilt als offizielles Zahlungsmittel in Großbritannien. Da der Materialwert der Münzen ihren Nennwert deutlich übersteigt, werden die Britannia Gold Münzen als Anlagemünze und einige als Sammlerstücke verwendet. Für Sammler werden in unregelmäßigen Abständen die so genannten proof Prägungen oder Polierte Platte gprägt. Bei diesen proof Münzen ist beim Kauf mit einem höheren Aufschlag gegenüber dem Goldpreis und der anderen Britannia Gold zu erwarten, da diese bei den Sammlern sehr begehrt sind. Dafür eignet sich die normale Britannia Gold Münze umso mehr als Anlagemünze, da hier nur ein geringer Aufschlag gegenüber dem Materialwert zu erwarten ist.

Gold gilt in den meisten Ländern der Europäischen Union als Anlagemetall. Damit sind Goldmünzen unter bestimmten Voraussetzungen von der Mehrwertsteuer befreit. Diese Mehrwertsteuerbefreiung bringt Goldmünzen einen erheblichen Vorteil gegenüber der Anlage in Silber oder anderer Edelmetalle. Silbermünzen werden in Deutschland mit dem ermäßigten Steuersatz von 7% besteuert, Silberbarren sogar mit dem normalen Steuersatz von 19%.

Ein Kommentar

  1. wie werden Goldmuenzen mit offiziellem Zahlungswert beim Grenzverkehr behandelt bzw deren Wert bestimmt und unterliegen diese als
    als gleichgestelle Zahlungsmittel der Meldepflichtsgrenze von 10.000 EU ?

    Danke fuer die Aufklaerung

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert