Die 1-DM-Goldmünze ist eine Anlagemünze, die zugleich einen besonderen historischen Moment in der Geschichte der deutschen Nachkriegswährung markiert. Sie ist eine Abschiedsmünze zur Abschaffung der deutschen Währung und Einführung des Euros. Ihr Goldgehalt liegt bei 9999er Feingold und trotz ihrer streng limitierten Prägezahl war die Auflage hoch genug, dass sie nicht eine reine Sammlermünze geworden ist, sondern mit allen Vorteilen einer echten Anlagemünze noch interessant ist.
Nennwert | Münzgewicht | Feingold | Materialpreis* | Abmessung | Feinheit |
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1 Deutsche Mark Gold | 12 g | 12 g | 982,78 € (1.030,64 $) | Ø 23,5 mm | 999,9 ‰ 24 Karat |
Die 2001 geprägte 1-DM-Goldmünze ist die einzige offizielle DM-Goldmünze der Bundesrepublik Deutschland. Um sie überhaupt in Umlauf bringen zu können, war eine spezielle Gesetzesvorlage erforderlich. Dies erklärt sich dadurch, dass die deutsche Bundesbank grundsätzlich nicht das Recht besitzt, Münzen zu prägen. Nachdem der Bundestag am 30.12.2000 ein entsprechendes Gesetz verabschiedete, wonach eine 1-DM-Goldmünze geprägt und eine Stiftung zur Verwendung des Erlöses gegründet werden sollte, konnte diese Verabschiedungsmünze der deutschen Währung schließlich im August 2001 vertrieben werden.
Die deutsche DM-Goldmünze entspricht bis auf eine Ausnahme der bekannten 1-DM-Münze. Auf der Motivseite ist als zentrale Abbildung der deutsche Bundesadler in seinem nüchternen Design mit seitlich ausgebreiteten Flügeln und der Blickrichtung nach links abgebildet. In der unteren Mitte steht jeweils der Buchstabe einer der fünf Prägeanstalten. Er wird zu beiden Seiten durch einen erhabenen Punkt von der Umschrift getrennt. Diese ist das Unterscheidungsmerkmal zur gewöhnlichen DM-Münze. Die Umschrift der 1-DM-Goldmünze lautet: DEUTSCHE BUNDESBANK, während es auf den normalen Geldstücken die Worte BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND waren. Der geschlossene Außenrand besteht aus Punkten, die von einem weiteren glatten Rand getrennt sind.
Die Wertseite der DM-Goldmünze ist schlicht gehalten, durch ihre klare Strukturierung jedoch sehr eindrucksvoll. Die obere Hälfte wird von der arabischen 1 des Nennwerts dominiert. Sie wird zu jeder Seite von Eichenzweigen mit je zwei Blättern und einer Eichel am Blattansatz begrenzt. In der unteren Hälfte sind in zwei Zeilen untereinander die Worte DEUTSCHE MARK zu finden. Darunter in deutlich kleinerer Prägung die Jahreszahl 2001. Auch die Wertseite ist von dem Doppelrand aus Punkten innen und der glatten Linie außen umgeben. Der Außenrand der DM-Goldmünze weist eine Tiefenprägung mit Rankenornamenten und Sternen auf.
Der ursprüngliche Entwurf der 1-DM-Münze stammt von Josef Bernhart. Bernhart wurde 1883 in Türkheim geboren und verstarb 1967 in München. Finanziell war Bernhart als Beamter abgesichert. Seine Tätigkeit als Medailleur und Bildhauer diente niemals dazu, seinen Lebensunterhalt zu erwirtschaften und ließ ihm Gelegenheit, insbesondere auf dem Gebiet der Medaillen nach freier Vorstellung tätig zu sein. Er fertigte verschiedene Medaillen und gewann schließlich bereits als Pensionär die Ausschreibung über die 1950 in Umlauf kommende 1-DM-Münze der noch jungen Bundesrepublik Deutschland.
Die DM-Goldmünze wurde ausschließlich als 1-DM-Goldmünze geprägt. Aufgrund des besonderen Anlasses ihrer Ausgabe ist das Jahr 2001 das einzige Prägejahr. Nachprägungen erfolgten bislang nicht. Ihre gesetzlich festgelegte Stückzahl lag bei einer Million Exemplaren. Dabei hat jede der fünf Münzanstalten der Bundesrepublik 200 000 Stück geprägt. Zu unterscheiden sind die Prägeanstalten an ihren Münzzeichen. Sie lauten A für Berlin, D für München, F für Stuttgart, G für Karlsruhe und schließlich J für Hamburg. Das Ziel der Sammler besteht häufig darin, einen vollständigen Satz aller Prägeanstalten zu besitzen.
Bei ihrer Ausgabe im August 2001 war die 1-DM-Goldmünze, die auch als Goldmark bezeichnet wird, für einen Preis von 250 DM erhältlich. Die Goldmark wurde gekapselt herausgegeben, jedoch ohne Zertifikat. Sofern immer wieder Zertifikate im Handel mitgeliefert werden, stammen diese nicht von der Bundesbank sondern werden von den Händlern erstellt und sind als händlereigene Garantieerklärungen zu betrachten. Vertrieben über die Landeszentralbanken und die Verkaufstelle der Bundeswertpapierverwaltung dauerte es nur sehr kurze Zeit, bis die gesamte Auflage vergriffen war.